Corona Special: Homeoffice und Berufsauslagen

Grundsätzlich gilt laut Steuergesetz des Kantons Zürich, dass unselbständig Erwerbende alle für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten abziehen können. Diese beinhalten im Kanton Zürich nebst Fahrkosten, Mehrkosten für Verpflegung, Kosten für Aus- und Weiterbildung auch übrige Berufsauslagen wie Berufskleider, Berufswerkzeuge (inkl. EDV-Hardware und -Software), Fachliteratur, ein privates Arbeitszimmer und Beiträge an Berufsverbände. Diesen übrigen Berufskosten wird in der Regel mit einem Pauschalansatz Rechnung getragen. Wem aufgrund von Home Office höhere übrige Berufskosten entstanden sind, kann anstelle des Pauschalabzuges und unter Nachweis die effektiv entstandenen Kosten geltend machen.

Steuerberatung Zürich
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Aber aufgepasst: Nicht in jedem Fall lohnt sich die Geltendmachung für Kosten von Home-Office.

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