Steuererklärung
ausfüllen lassen Zürich 2023

Entspannt durch die Steuererklärung

Aktuell: Steuererklärung 2023 und Steuerberatung für Zürich und alle anderen 25 Kantone

Digital, rasch und bequem

4 Vorteile, warum Sie die Steuererklärung ausfüllen lassen müssen:

Steuern sparen

Haben Sie an alle Abzüge gedacht? Welche Kosten sind abzugsfähig? Auch das Steueramt hat Ermessens-Spielräume. Mit mir schöpfen Sie Ihr Sparpotential aus. Im Kanton Zürich, der Schweiz und im Ausland.

Langfristige Steuerplanung

Geschickt planen ist Steuern sparen. Hierzu nehme ich Ihre persönliche Situation unter die Lupe und gemeinsam erarbeiten wir mögliche Massnahmen. Die Chancen und Risiken behalten wir jederzeit im Auge.

Sicher durch den Steuer-Dschungel

Die Steuergesetze ändern laufend. Die Steuerpraxis auch. Kaum eine Privatperson behält die Übersicht. Finanzielle Risiken drohen. Ich führe Sie sicher durch den Steuer-Dschungel.

Entspannt durch Steuerberatung

Sie können sich entspannt zurücklehnen. Alles rund um Ihre Steuererklärung nehme ich Ihnen ab. Sie haben sicher Besseres zu tun und ich als Profi kümmere mich mit Herzblut um Ihre Steuererklärung.

Steuererklärung ausfüllen lassen 2023 (inklusive für Quellenbesteuerte)

Preise

Die Preise richten sich grundsätzlich nach dem entstandenen Zeitaufwand. Für ausgesuchte Fälle finden Sie unten stehend zwei Pauschalen mit Richtwerten.

Einzelpersonen

Unselbständig Erwerbstätige oder Rentner
CHF 160
exkl MWST
  • max. 2 Lohnausweise oder
  • max. 2 Rentenbelege
  • Berufsauslagen pauschal
  • Krankenkassenprämie
  • max. 5 Bankkonten
  •  
  •  
  • Pauschale gilt nur für die hier aufgeführten Belege
  • Top Qualität garantiert

Paare

Ehegatten und eingetragene Partnerschaften
CHF 490
exkl MWST
  • max. 4 Lohnausweise
  • max. 3 Kinder
  • Berufsauslagen pauschal
  • Säule 3a
  • Krankenkassenprämien
  • max. 5 Spendenbelege
  • max. 10 Bankkonten
  •  
  • Pauschale gilt nur für die hier aufgeführten Belege
  • Top Qualität garantiert
Beliebt

Besonders

Steuererklärung für Schenkung oder Grundstückgewinn
CHF 300 pro Std
exkl MWST
  • inkl. Steuerberechnung
  •  
  •  
speziell

Grundsatz

Nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
Auf Anfrage
  • Basis
  • Wochenaufenthalt
  • Selbständigkeit
  • Eigenheim / Liegenschaften
  • Steuerausscheidungen
  • Wertschriften / Beteiligungen
  • Kryptowährungen
  • Erbschaften / Schenkungen
  • Alles andere auch
  • Top Qualität garantiert

Wenige Schritte zur perfekten Steuererklärung

Sie rufen an oder senden eine Mail

Wir besprechen Ihre Steuererklärung und klären Ihre Bedürfnisse. Von jetzt an dürfen Sie entspannen.

Ihre kostenlose Checkliste

Bei Bedarf stelle ich Ihre individuelle Checkliste zusammen.

Checklisten-Download als PDF

Ich fülle Ihre Steuer­erklärung online aus

Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, mache ich mich an die Arbeit und erstelle Ihre Steuererklärung.

... dem Steueramt online senden

Ich erstelle Ihre Steuererklärung online und reiche sie online ein. Sie erhalten alle Kopien inklusive Einreichungsbestätigung bequem per Mail zugestellt.

Werden Sie ein Premium-Kunde bzw. eine Premium-Kundin

Sie möchten Ihre Steueranliegen vollständig in professionelle Hände geben und nur als Entscheidungsträger/-in auftreten?

Als Premium-Mitglied profitieren Sie von allen Annehmlichkeiten wie der automatischen Fristerstreckung bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung.

Ich kümmere mich persönlich um Ihre Steueranliegen und halte Ihnen den Rücken frei für andere Dinge im Leben.

Steuererklärung und Steuerberatung im Kanton Zürich - Alles aus einer Hand

Kontaktieren Sie mich zu Bürozeiten per Telefon auf +41 44 250 21 81 oder füllen Sie das kleine Kontaktformular aus (hier klicken). Nach Absprache können wir uns in meinem zentral gelegenen Büro an der Bodmerstrasse in Zürich treffen. Ich freue mich auf Sie!

Ihre Isabelle Giulia Melena, Steuerrechtspraxis Melena

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Ich freue mich, Ihnen in sämtlichen Steuerfragen unterstützend zur Seite zu stehen. Mein Ziel sind zufriedene Kunden.

 

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Ich war über 10 Jahre lang Steuerkommissärin. Mein Arbeitgeber war das Kantonale Steueramt Zürich. Ich habe Tausende Steuererklärungen geprüft. Von natürlichen und juristischen Personen. In diesen Jahren habe ich viele Fehler gesehen. Fehler, die Sie Ihr hart verdientes Geld gekostet haben.

Es lohnt sich daher, die Steuererklärung einem geschulten Auge zu überlassen. Als Expertin habe ich langjährige Erfahrung. Ich weiss genau, worauf Sie achten müssen. Ich bin da für Sie! Auch als Ihr persönlicher Draht zum Steueramt, mit dem ich auf Du und Du bin.

Vertrauen Sie meinem Wissen und meiner Erfahrung. Es grüsst Sie herzlichst, Ihre Steuerberaterin in Zürich

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich - In welchen Fällen lohnt es sich besonders?

Im Grunde dann, wenn Sie weder die Zeit, das Wissen noch die Lust dazu haben, aber nichts verpassen wollen. Ich gebe Ihnen hier einige Beispiele aus dem Alltag wieder, wann ich Ihnen empfehle, sich die Steuererklärung ausfüllen zu lassen oder sich Steuerberatung zu holen:

Heirat / eingetragene Partnerschaft

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Hochzeit bzw. eingetragenen Partnerschaft und alles Gute für Ihren gemeinsamen Lebensweg! Was aber bedeutet die Hochzeit bzw. Partnerschaft eigentlich im steuerrechtlichen Sinn?

Zusammen mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bilden Sie eine wirtschaftliche Einheit und müssen fortan eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen.

Bei Doppelverdienern führt dies oft zur so genannten Heiratsstrafe. Klären Sie frühzeitig ab, welche Steuerfolgen auf Sie zukommen!

Mit dem Ausfüllen der Steuererklärung erhalten Sie von mir gleichzeitig auch eine detaillierte Steuerberechnung.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Trennung / Scheidung

Ihre Welt ist durch eine Trennung aus den Fugen geraten? Nicht selten gesellen sich zum emotionalen Schmerz wie die Aufteilung des Haushaltes oder das Sorgerecht für die Kinder auch finanzielle Fragen dazu.

Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, rate ich Ihnen, die steuerlichen Aspekte der Trennung oder Scheidung zu prüfen.

Welche Zahlungen haben beispielsweise Steuerfolgen für Sie und welche nicht?

Überlassen Sie mir diesen Teil Ihrer Sorgen, ich helfe Ihnen bei der Klärung der anstehenden Steuerfragen und fülle für Sie die Steuererklärung aus. Kopf hoch, es kommen auch wieder bessere Zeiten.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Kauf eines Eigenheims / Eigenmietwert

Home sweet Home - Wer träumt nicht von den eigenen 4 Wänden! Wer sich diesen Wunsch realisieren möchte oder bereits stolze/r Eigentümer/in geworden ist, sollte auch die steuerlichen Aspekte kennen.

Die Rede ist vom Eigenmietwert – Sie müssen die Selbstnutzung Ihrer eigenen 4 Wände jährlich als fiktives Einkommen deklarieren und versteuern. Im Gegenzug dürfen Sie Unterhaltskosten und Schuldzinsen abziehen.

Wer sich damit nicht auskennt, sollte sich von mir die Steuererklärung ausfüllen lassen.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Unterhaltskosten von Liegenschaften

Freuen Sie sich gerade über eine renovierte Küche oder ein renoviertes Bad?

Lassen Sie sich Ihre Freude nicht durch unnötigen Ärger mit dem Steueramt verderben. Bei Renovationen von Gebäuden und Gebäudeteilen handelt es sich grundsätzlich um abzugsfähige Unterhaltskosten.

Ob allerdings die gesamten Kosten abzugsfähig sind, gilt es zu prüfen. Oftmals geben die Kosten Anlass für Diskussionen mit der Steuerbehörde.

Bei umfangreichen Sanierungen oder Renovierungen rate ich Ihnen daher, sich vorgängig mit mir in Verbindung zu setzen. Gerne übernehme ich für Sie dann auch das Ausfüllen der Steuererklärung.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Grundstückgewinnsteuer

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Liegenschaft zu verkaufen oder bereits verkauft haben, seien Sie aufmerksam: Beim Verkaufsgewinn Ihrer Liegenschaft hält das Steueramt tüchtig die Hand hin.

Aus diesem Grunde lohnt es sich, allfällige Tatbestände für einen Steueraufschub zu prüfen oder alle Kosten zusammenzutragen, die vom Grundstückgewinn abgezogen werden dürfen. Hier lohnt sich jeder Franken.

Ich sorge beim Ausfüllen der Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer dafür, dass Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Erbschaft

Ist eine Person verstorben und hat sie Ihnen Vermögenswerte (Geld, Wertschriften, Liegenschaften, etc.) hinterlassen?

Erbschaften sind im Jahr der Entstehung in der Steuererklärung auszuweisen und zu versteuern. Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, ist Ihr quotenmässiger Anteil an Vermögen und Erträgen auszuweisen.

Gerade bei Grundstücken bzw. Liegenschaften, die viele Risiken bergen können, rate ich Ihnen, sich die Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Selbständigkeit

Selbst ist der Mann bzw. die Frau! Zu diesem mutigen Schritt gratuliere ich Ihnen sehr herzlich.

Die Selbständigkeit bringt nebst der Freude an der Umsetzung von Ideen auch eine Reihe von Fragen mit sich. Sie müssen sich in kurzer Zeit Gedanken zur Rechtsform, AHV/IV/EO, Versicherungen, Businessplan, Finanzierung, Haftung, Firmenname, Steuern und Mehrwertsteuer machen.

Sich die Steuererklärung ausfüllen lassen entlastet Sie bei der Einkommens-, Vermögens- und Mehrwertsteuer-Erklärung erheblich. Ich unterstütze Sie steuerberatend sehr gerne und helfe Ihnen auch bei Buchhaltungsfragen.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Qualifizierte Beteiligungen

Besitzen Sie qualifizierte Beteiligungen? Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn mindestens 10 % am Aktien-, Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gehalten werden.

Sollte das bei Ihnen zutreffen, müssen Sie die Erträge nur zu einem Bruchteil versteuern. Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Seit dem Steuerjahr 2020 wendet der Kanton Zürich das Teileinkünfteverfahren an. Was darunter zu verstehen ist, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Mitarbeiterbeteiligungen

Haben Sie sich durch die Abgabe von Beteiligungsrechten (z.B. Mitarbeiteraktien und -optionen) an Ihrem Arbeitgeber beteiligt? Glückwunsch!

Beteiligungsrechte erscheinen auf den ersten Blick einfach, auf den zweiten Blick bergen sie allfällig steuerliche Risiken. Vergünstigungen beim Erwerb der Beteiligungsrechte sind klar steuerbar, entscheidend ist aber der Zeitpunkt der Besteuerung und deren Bemessungsgrundlage.

Sichern Sie sich frühzeitig ab, sodass Sie nicht mit Überraschungen konfrontiert werden. Sich die Steuererklärung ausfüllen lassen oder persönliche und massgeschneiderte Steuerberatung ersparen Ihnen unerwartete Steuerfolgen.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Quellensteuer und Expats - Besondere Steuererklärungen

Gehören Sie zur Gruppe der so genannten Expats? Sollte das auf Sie zutreffen, stehen Ihnen Abzüge für besondere Berufskosten zu. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob Sie im Ausland wohnhaft oder in die Schweiz umgezogen sind.

In jedem Falle aber dürfen Sie zusätzliche Berufskosten gelten machen, die es aufgrund Ihrer persönlichen Situation zu bestimmen gilt. Jeder Abzug hilft Ihnen, Steuern zu sparen. Überlassen Sie mir das Ausfüllen der Steuererklärung und sparen Sie Geld.

Quellensteuer (Aufenthaltsbewilligung B)

Bezahlen Sie Quellensteuer? Wussten Sie, dass Abzüge wie Beiträge an die Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse nicht automatisch berücksichtigt werden? Für diese und weitere Abzüge muss seit der Steuerperiode 2021 eine Steuererklärung bei der Steuerbehörde eingereicht werden.

Dabei gilt es zu unterscheiden, ob Sie obligatorisch verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, oder ob Sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen wollen, um darin die Abzüge zu beantragen. Sollten Sie Klarheit über Ihre Situation haben wollen, melden Sie sich bitte unbedingt bis vor dem 31. März des Folgejahres.

Steuerberatung Zürich

Ihr Wohnsitz in der Schweiz und Ihr jährliches Brutto-Einkommen sind massgebend, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Für alle anderen besteht eine Freiwilligkeit, sich mittels Steuererklärung weitere Abzüge zu sichern.

Wenn Sie in Zukunft von zusätzlichen Abzügen profitieren und Steuern sparen wollen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich prüfe Ihre möglichen Abzüge und kümmere mich um die Steuerformulare für Sie.

Für internationale Wochenaufenthalter ist mit der Revision der Quellensteuerverordnung per 1. Januar 2021 eine grundlegende Änderung eingetreten. Abzüge können nicht mehr in jedem Fall beantragt werden, sondern sind nur bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen möglich. Sofern Sie davon betroffen sind, lohnt es sich, sich von mir beraten zu lassen.

Sollten Sie Arbeitstage in der Schweiz und auch im Ausland geleistet haben, empfiehlt sich eine Prüfung Ihrer Situation zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Beendigung der Quellensteuerpflicht mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung C

Mit dem Erhalt der Niederlassungsbewilligung C müssen Sie künftig eine Steuererklärung ausfüllen. Der Wechsel von der Quellensteuerpflicht zum ordentlichen Veranlagungsverfahren ist aber oftmals kompliziert.

Befreien Sie sich von diesen Sorgen und überlassen Sie mir das Ausfüllen der Steuererklärung. Ich sorge dafür, dass keine Quellensteuer verloren geht und alle möglichen Abzüge beantragt werden.

Was sparen Sie, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen?

  1. Ärger mit dem Steueramt! Ich sehe, was andere nicht sehen. Ihre Probleme löse ich effizient. Meinen Kunden fiel bisher immer ein Stein vom Herzen.

  2. Frust und Zeit! Die Steuererklärung ist aufwändig. Dabei gibt es garantiert andere Dinge, die Sie viel lieber tun. Lassen Sie also den Frust gar nicht erst aufkommen. Ich engagiere mich mit Herzblut für Ihre Steuererklärung. Steuererklärung ausfüllen lassen ist mit mir ein Spaziergang.

  3. Ihr hart verdientes Geld! Ich überblicke Ihre Situation, kläre ab und optimiere Ihre gesamte Steuererklärung, sodass Sie so wenig wie möglich Steuern bezahlen. Bisher war mein Honorar jeden Franken wert.

  4. Noch mehr Geld. Als Steuerberaterin blicke ich mit Ihnen in die Zukunft und optimiere mit sorgfältiger Planung auch Ihre künftigen Steuerjahre. Mit dem Blick nach vorn sparen Sie noch mehr Steuern!

  5. Viele unnötige Sorgen! Profitieren Sie von der Sorglosigkeit, sich in allen Steuerfragen an mich wenden zu können. Als erfahrene Steuerexpertin löse ich für Sie vertrauensvoll jedes Problem!

Worauf müssen Sie bei Ihren Steuerunterlagen achten?

Vollständige Unterlagen sind sehr wichtig! Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, muss alles vorliegen. Dies hat folgende Vorteile für Sie und Ihr Portemonnaie:

  1. Schnelle und einfache Bearbeitung
  2. Tiefere Honorarkosten, das nachträgliche Einfordern von Belegen und Unterlagen verursacht Kosten, die in Rechnung gestellt werden
  3. Steuersparpotentiale erkenne ich rasch und zuverlässig

Für eine korrekte Steuererklärung sollten Sie mir die Steuerunterlagen vollständig einreichen. Ich stelle Ihnen eine Checkliste zur Verfügung. Die Unterlagen können Sie mir wahlweise:

• per Briefpost schicken,
• als E-Mail senden oder
• auf meinen verschlüsselten Server hochladen

Checkliste zum Downloaden als PDF

Für eine effiziente und fehlerfreie Steuererklärung braucht es vollständige Steuerunterlagen. Oft werden einzelne Belege vergessen. Die Steuerklärung ausfüllen lassen wird mit allen Unterlagen schnell und zuverlässig erledigt.

Die Steuerunterlagen-Checkliste zum Nach-
schlagen:

☐ Originalformulare Ihrer Steuererklärung
☐ Kopie der letzten Steuererklärung
☐ Letzter Einschätzungsentscheid bzw. Veranlagungsverfügung
☐ Wohnsitz am 31.12. (Vorjahr):
☐ Wohnsitz am 31.12. (am Ende der Steuerperiode):
☐ Datum Veränderung Wohnsitz:
☐ Veränderung Zivilstand während der Steuerperiode:
☐ Quellenbesteuerung während der Steuerperiode

Persönliche Angaben zu Einzelperson oder Partner/in 1
Name, Vorname
Strasse, PLZ, Ort
Geburtsdatum
AHV-Nr.
Zivilstand
Konfession
Beruf / Tätigkeit
Arbeitgeber
Beschäftigungsgrad
Telefon
Mail-Adresse

Persönliche Angaben zu Einzelperson oder Partner/in 1
Name, Vorname
Strasse, PLZ, Ort
Geburtsdatum
AHV-Nr.
Zivilstand
Konfession
Beruf / Tätigkeit
Arbeitgeber
Beschäftigungsgrad
Telefon
Mail-Adresse


Name, Vorname
Strasse, PLZ, Ort
Geburtsdatum
AHV-Nr.
Zivilstand
Konfession
Beruf / Tätigkeit
Arbeitgeber
Beschäftigungsgrad
Telefon
Mail-Adresse

☐ Sämtliche Lohnausweise (Vollzeit, Teilzeit, Hauptberuf, Nebenberuf)☐ Taggeldbescheinigungen für Arbeitslosengelder☐ Bescheinigungen über Kranken-/Unfalltaggelder
☐ Sämtliche Rentenausweise (AHV, IV, Pensionskasse, SUVA, andere in-/ausl. Renten)
☐ Erhaltene Alimente
☐ Erhaltene Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder
☐ Allfällig direkt ausbezahlte Zulagen
☐ Selbständigkeit: Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
(Einzelfirma, einfache Gesellschaft, Kollektiv-/Kommanditgesellschaft)

Adresse Arbeitsplatz
Fahrmittel (Velo, Auto, ÖV)
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
☐ Weiterbildungskosten (Rechnungskopien von selbst getragenen Kosten)
☐ Wochenaufenthalter (Kopie des Mietvertrages sowie Belege für Fahrtkosten beilegen)

Adresse Arbeitsplatz
Fahrmittel (Velo, Auto, ÖV)
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
☐ Weiterbildungskosten (Rechnungskopien von selbst getragenen Kosten)
☐ Wochenaufenthalter (Kopie des Mietvertrages sowie Belege für Fahrtkosten beilegen)

☐ Bescheinigung zu bezahlten Prämien

☐ Bescheinigung zu Beiträgen oder Einkauf in die 2. Säule
☐ Bescheinigung Beitrag Säule 3a 

☐ Bescheinigung der Krankenkasse zu Kostenbeteiligung 
☐ Weitere, selbst getragene Kosten (Brillen, Kontaktlinsen, Hörgerät, Zahnarzt,
Heimaufenthalte, etc.)

☐ Fremdbetreuungskosten für Kinder (bis nicht vollendetem 14. Altersjahr)
☐ Spendenbelege an gemeinnützige Schweizer Institutionen

☐ Aktuelle Bescheinigung der Gemeinde zu Steuer- und Eigenmietwert
☐ Rechnungen zu effektiven Unterhaltskosten
☐ Liegenschaftsabrechnung pro Liegenschaft (Zusammensetzung Ertrag und Ausgaben)
☐ Informationen zu Nutzniessung/Wohnrecht

☐ Bargeld (zuhause, Safe, etc.)
☐ Edelmetalle
☐ Motorfahrzeuge: Art (Auto, Boote, Flugzeuge), Modell, Kaufpreis, Anschaffungsjahr
☐ Kunstgegenstände, Kunstsammlungen
☐ Schmuckgegenstände

☐ Steuerwert per Ende Jahr

☐ Zins- und Kapitalausweis per Ende Jahr oder per Saldierung von Bank-/ Postkonten
☐ Steuerauszug von Depots per Ende Jahr (Aktien, Obligationen, etc.)
☐ Höhe von gewährten Darlehen sowie Zinsertrag per Ende Jahr (Kopie des Vertrages beilegen)
☐ Kryptowährungen (geeignete Unterlagen beilegen)
☐ Beteiligungen an Gesellschaften (Anteil in % am Grund-/Stammkapital) sowie Bescheinigung zu Ausschüttungen von Dividenden
☐ Zins- und Kapitalausweis per Ende Jahr von Stockwerkeigentum

☐ Zins- und Kapitalausweis per Ende Jahr von Hypotheken
☐ Höhe von erhaltenen Darlehen sowie bezahlte Zinsen per Ende Jahr
(Kopie des Vertrages beilegen)
☐ Kreditkarten, Steuern, übrige Schulden

☐ Bescheinigung über ausbezahlte Kapitalleistungen während der Steuerperiode

☐ Angaben über erhaltene Erbschaften (Datum, Adresse Erblasser/in, Quote oder Betrag)
☐ Angaben über erhaltene Schenkungen (Datum, Adresse Schenker/in, Betrag)
☐ Angaben über ausgerichtete Schenkungen (Datum, Adresse Beschenkte/r, Betrag)

Vergessen Sie bitte nicht, allfällige Bemerkungen der Steuererklärung beizufügen.

Inhaltsübersicht

Inländische und ausländische Wertschriften und Wertschriftenerträge

Erträge von Wertschriften wie Zinsen und Dividenden sind steuerbare Erträge und entsprechend als Einkommen zu deklarieren.

Zahlreiche Transaktionen (Käufe und Verkäufe) können dazu führen, dass das Deklarieren kompliziert, unübersichtlich und zeitaufwändig wird. Zudem bestimmt sich der Wert von kotierten Wertschriften nach Kurslisten, die von der Eidg. Steuerverwaltung publiziert werden.

Wer sich keine Fehler erlauben will bei der Rückforderung der inländischen Verrechnungssteuer sowie bei der Rückforderung und/oder pauschalen Steueranrechnung der ausländischen Quellensteuer, sollte das Ausfüllen der Steuererklärung einem Steuerexperten wie mir überlassen.

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Pensionierung

Bald haben Sie es geschafft! Die Pension rückt in greifbare Nähe. Doch, Halt!

Bevor Sie mit dem Planen Ihrer neu gewonnenen Freiheit beginnen und sich gedanklich bereits auf den Wanderwegen, dem Golfplatz oder den Weltmeeren bewegen, sollten Sie Zeit in Fragen rund um Ihre Vorsorge investieren.

Mit etwas Planung steuern Sie jedes Ziel sicher an und Sie gehen unbeschwert in Pension! Die entsprechenden Steuerfragen kläre ich für Sie und kümmere mich auch um das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung!

Steuererklärung ausfüllen lassen Zürich

Kontaktieren Sie mich

Sollte Ihr Interesse an weiteren Informationen geweckt worden sein, kontaktieren Sie mich unverbindlich (auf Symbol drücken)

Steuertipps

Über 10 wertvolle Steuertipps
von Ihrer Steuerexpertin

Steuerberatung Zürich

Übersicht Steuertipps

Tipp Nr. 1

Eigenmiet- und Steuerwert bei Liegenschaften

Sachverhalt: Lisa Huber wohnt in ihrer neu erworbenen Eigentumswohnung.
Was muss Lisa in ihrer Steuererklärung deklarieren?

Endlich haben Sie es geschafft und sich den Wunsch vom Eigenheim erfüllt? Was Sie hierzu wissen müssen, ist dass bei selbstgenutzten Liegenschaften ein fiktives Einkommen – der so genannte Eigenmietwert – versteuert werden muss. Zusätzlich muss im Vermögen der Steuerwert des Eigenheims deklariert werden. 

Bei inländischen Liegenschaften erhalten Sie die Berechnung des Eigenmiet- und Steuerwerts von Ihrem Gemeindesteueramt. 

Bei ausländischen Liegenschaften ist die Steuerpraxis Ihres Wohnsitzkantons massgebend für die Bestimmung des Eigenmiet- und Steuerwerts.

Tipps zum Eigenheim

Tipp für langjährige Eigenheimbesitzer: Für leerstehende Zimmer kann unter gewissen Voraussetzungen eine Reduktion des Eigenmietwertes beantragt werden.

Tipp für Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen und Vermögen: Für Härtefälle kann unter gewissen Voraussetzungen eine Reduktion des Eigenmietwertes beantragt werden.

Tipp Nr. 2

Mehrfamilienhäuser im Privatvermögen mit überwiegend privater Nutzung

Sachverhalt: Familie Müller besitzt ein Mehrfamilienhaus, das von Dritten hauptsächlich für private Zwecke genutzt wird.

Was muss die Familie Müller versteuern?

Bei Mehrfamilienhäusern werden die Mietzinserträge abzüglich Leerstände und Nebenkosten (insbesondere für Heizung, Warmwasser und Treppenhausreinigung) besteuert. Hiervon können Sie die effektiv angefallenen oder pauschalen Unterhaltskosten abziehen. Als steuerbares Vermögen sind die Netto-Erträge inkl. Leerstände zu kapitalisieren.

ACHTUNG: Eine von Ihnen genutzte Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus muss mit einem Eigenmietwert berücksichtigt werden. Marktunüblich tiefe Mietzinse für Sie oder Ihre Familienangehörige können vom Steueramt korrigiert werden.

Tipp Nr. 3

Mehrfamilienhäuser im Privatvermögen mit überwiegend privater Nutzung

Sachverhalt: Familie Blum besitzt ein Mehrfamilienhaus, das von Dritten hauptsächlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Was muss die Familie Blum deklarieren?

Steuerrechtlich als Geschäftshäuser gelten Liegenschaften, deren Ertrag überwiegend durch die geschäftliche Nutzung bestimmt wird (Bank-, Büro- und Ladengebäude mit kleinem Wohnanteil usw.).

Die Mietzinserträge sind abzüglich Leerstände und Nebenkosten steuerbar. Hiervon können Sie die effektiv angefallenen Unterhaltskosten abziehen. Der Steuerwert von im Kanton Zürich liegenden Mehrfamilienhäusern ergibt sich aus der Kapitalisierung der Erträge inkl. Leerständen.

ACHTUNG: Für Geschäftshäuser sind keine pauschalen Unterhaltskosten möglich.

Tipp Nr. 4

Abzugsfähige Liegenschaftskosten

Sachverhalt: Die Familie Müller bezahlt Rechnungen für den Unterhalt ihres Mehrfamilienhauses.

Kann die Familie Müller diese Kosten steuerlich geltend machen?

Von den steuerbaren Erträgen dürfen Sie Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft abziehen. Sammeln Sie alle Rechnungen, die für Reparaturen, Renovationen und Betriebskosten anfallen. Zusätzlich dürfen Sie Abzüge für erstmalige Auslagen für Energiespar- und Umweltmassnahmen beanspruchen.

Diese Aufwendungen sind allerdings nur abzugsfähig, sofern es sich um Massnahmen an bereits bestehenden Gebäuden handelt.

Ausserdem können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten abgezogen werden. Im Kanton Zürich dürfen Sie jährlich zwischen dem Pauschalabzug von 20 % und dem Abzug von effektiven Kosten wählen.

Die Dumont-Praxis findet im Kanton Zürich keine Anwendung.

ACHTUNG: In Bezug auf Unterhaltskosten für Liegenschaften sind einzig die werterhaltenden Aufwendungen abzugsfähig. Die abzugsfähigen Kosten mit werterhaltendem Charakter sind daher von den nicht abzugsfähigen Kosten mit wertvermehrendem Charakter abzugrenzen.

Häufig tritt im Austausch mit den Steuerämtern eine unterschiedliche Meinung in Bezug auf die Abgrenzung auf.

ACHTUNG: Bei Mehrfamilienhäusern mit überwiegend geschäftlicher Nutzung (Bank-, Büro- und Ladengebäude mit kleinem Wohnanteil usw.) sind einzig die effektiven Kosten abzugsfähig.

TIPP: Vor der Ausführung von umfangreichen Arbeiten an Ihrer Liegenschaft empfehle ich Ihnen, sich zu informieren, was Sie alles vorkehren können und wie die Aufwendungen steuerlich zu würdigen sind. Eine sorgfältige Planung erspart Ihnen Ärger, Zeit und Steuern.

TIPP: Bewahren Sie sämtliche Rechnungen von Investitionen an Ihren Grundstücken auf. Nicht als Unterhalt anerkannte Kosten können bei einem späteren Verkauf des Grundstückes allenfalls bei der Grundstückgewinnsteuer angerechnet werden.

Tipp Nr. 5

Wohnrecht

Sachverhalt: Erna Reich besitzt ein Wohnrecht an der von ihr bewohnten Wohnung.

Muss Erna Reich etwas in ihrer Steuererklärung deklarieren?

Wollen Sie vorsorgen und trotz Schenkung Ihrer Liegenschaft an Ihre Kinder im Eigenheim wohnen bleiben? Räumen Sie sich gleichzeitig ein Wohnrecht ein!

Beim Wohnrecht handelt es sich um eine Dienstbarkeit, die einer natürlichen Person die Befugnis einräumt, in einem Gebäude oder Teilen davon zu wohnen.

Der Eigenmietwert für die Nutzung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteiles ist bei der wohnberechtigten Person steuerbar. Die von ihr getragenen, ordentlichen Unterhaltskosten können abgezogen werden. Der Steuerwert hingegen ist vom Eigentümer zu deklarieren.

Tipp Nr. 6

Nutzniessung

Sachverhalt: Das Ehepaar Steiner besitzt die Nutzniessung an einem Einfamilienhaus.

Hat das Folgen für das Ehepaar Steiner?

Wollen Sie Ihren Kindern eine Liegenschaft schenken, den Nutzen an der Liegenschaft aber nicht verlieren? Sichern Sie sich gleichzeitig die Nutzniessung! Bei der Nutzniessung handelt es sich um eine Dienstbarkeit, die einer natürlichen oder juristischen Person das Recht auf den Gebrauch und die Nutzung eines Grundstücks einräumt.

Der Eigenmietwert für die Nutzung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteiles sowie der Steuerwert sind bei der nutzniessungsberechtigten Person steuerbar. Selber getragene, ordentliche Unterhaltskosten können abgezogen werden.

ACHTUNG: Die Einräumung, Ausübung, Ablösung und Beendigung einer Nutzniessung kann zu Steuerfolgen führen.

TIPP: Klären Sie frühzeitig ab, welche Steuerfolgen im Zusammenhang mit einer Nutzniessung entstehen können.

Tipp Nr. 7

Baurecht

Sachverhalt: Patrick Baumann ist Eigentümer einer Liegenschaft im Baurecht.

Was muss Patrick Baumann in seiner Steuererklärung deklarieren?

Beim Baurecht handelt es sich um die Möglichkeit der baurechtnehmenden Person, ein Stück Land während einer langen, jedoch zeitlich befristeten Zeitdauer zu nutzen, ohne Eigentümerin des Grundstücks zu werden. Für die Nutzung des Landes wird ein Baurechtszins entrichtet.

Währenddem die Baurechtszinsen bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden können, können sie bei der Direkten Bundessteuer nur unter gewissen Voraussetzungen abgezogen werden.

TIPP: Informieren Sie sich zu den Voraussetzungen eines Abzuges bei der Staats- und Gemeindesteuern und bei der Direkten Bundessteuer!

Tipp Nr. 8

Grundstückgewinnsteuer

Sachverhalt: Manuela Diener verkauft ihre Eigentumswohnung.

Hat Manuela Diener Steuerfolgen zu erwarten?

Haben Sie Ihr Grundstück (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, etc.) verkauft und dabei einen Gewinn erzielt?

Ein Gewinn ergibt sich aus der Differenz von Verkaufspreis und Anlagekosten. Letztere beinhalten nebst dem ursprünglichen Kaufpreis auch Aufwendungen, die während der Besitzesdauer zu einer Wertsteigerung des Grundstückes führten. Beim erzielten Gewinn handelt es sich um den Wertzuwachs, dem so genannten Grundstückgewinn, der steuerrechtlich abzurechnen ist.

Im Kanton Zürich gelangt bei der Besteuerung von Grundstückgewinnen das sogenannte “monistische System” zur Anwendung. Sämtliche Grundstückgewinne (Privat- und Geschäftsvermögen) werden mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst. Die Gewinne werden dabei von der kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuer ausgenommen.

Anlagekosten:
Zu den Anlagekosten gehören sämtliche Kosten, die für die Anschaffung des Grundstückes sowie für wertvermehrende Investitionen aufgewendet wurden.

In Kantonen wie Thurgau oder Aargau mit dualistischem System ist zwischen Privat- und Geschäftsvermögen zu unterscheiden, wobei die Grundstückgewinnsteuer einzig auf Privatvermögen erhoben wird. Gewinne auf Grundstücken im Geschäftsvermögen unterliegen in diesen Kantonen der Einkommens- oder Gewinnsteuer.

ACHTUNG: Aufwendungen mit wertvermehrendem Charakter sind nicht immer einfach zu trennen von denjenigen mit werterhaltendem Charakter. Das Grundsteueramt verlangt deshalb den lückenlosen Nachweis, dass es sich bei Investitionen um wertvermehrende Kosten handelt.

TIPP: Bewahren Sie alle Rechnungen im Zusammenhang mit Investitionen an Ihrem Grundstück auf.

TIPP: Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei endgültiger Auflösung Ihrer Hypothek nach Vekauf der Liegenschaft ist bei Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig.

TIPP: Bei einer Besitzesdauer von mehr als 20 Jahren kann im Kanton Zürich anstelle der Anlagekosten ein allenfalls höherer Wert berücksichtigt werden, sodass der steuerbare Grundstückgewinn tiefer ausfällt und Sie weniger Steuern bezahlen müssen. Ein Vergleich lohnt sich!

Steuerberechnung:
Im Kanton Zürich gilt bis zu einem Grundstückgewinn von CHF 100’000 ein progressiver Steuertarif und darüber erfolgt eine lineare Besteuerung des steuerbaren Gewinns. Währenddem eine kurze Besitzesdauer den anwendbaren Grundtarif massiv erhöht, wird bei einer längeren Besitzesdauer eine Ermässigung des Grundtarifs gewährt.

ACHTUNG: Eine kurze Besitzesdauer von Grundstücken im Kanton Zürich erhöht die nach dem Grundtarif berechnete Steuer bis 50 %!

TIPP: Die Grundstückgewinnsteuer wird von der veräussernden Person geschuldet. Grundsätzlich gilt allerdings die Solidarhaftung, sodass das Gemeindesteueramt die geschuldete Steuer auch bei der erwerbenden Person einfordern kann. Ergreifen Sie daher geeignete Massnahmen und sichern Sie sich bei einem Kauf frühzeitig ab!

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer:
Trotz Handänderung (Wechsel der Eigentümerschaft) gibt es Tatbestände, die einen Aufschub dieser latenten Steuer bewirken.

Sollten Sie beispielsweise den Erlös aus dem Verkauf Ihres Eigenheims, das dauernd und ausschliesslich von Ihnen selbst genutzt wurde, in den Erwerb oder Bau einer gleichwertigen Ersatzliegenschaft investieren, und zwar innerhalb einer angemessenen Frist von 1 bis 2 Jahren, wird die Besteuerung des erzielten Grundstückgewinnes aufgeschoben.

Der Steueraufschub wird allerdings nicht bei Zweit- oder Ferienwohnungen oder vermieteten Liegenschaften gewährt. Im Falle von Erbschaften oder Schenkungen sehen fast ausnahmslos alle Kantone einen Steueraufschub vor.

ACHTUNG: Sollten Sie nicht den gesamten Erlös reinvestieren, wird die Grundstückgewinnsteuer anteilsmässig abgerechnet.

ACHTUNG: Handänderungen unter Familienangehörigen können je nach Kanton und Konstellation die Grundstückgewinnsteuer auslösen.

Wirtschaftliche Handänderung bei Grundstücken:
Auch eine wirtschaftliche Handänderung löst die Grundstückgewinnsteuer aus. Sollten beispielsweise Mehrheitsanteile an einer Immobiliengesellschaft die Hand wechseln, ohne dass eine Eintragung im Grundbuch erfolgt, liegt eine steuerbegründende Veräusserung vor.

Tipp Nr. 9

Selbständige Erwerbstätigkeit

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen? Oder sind Sie bereits an der Umsetzung und stellen sich nun die Frage, was in Sachen Steuern auf Sie zukommt?

Folgende Unternehmenskategorien fallen unter die Selbständigkeit in der Schweiz:

Die Einzelunternehmung
Die einfache Gesellschaft
Die Personengesellschaft (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft)

Grundsätzliches im Steuerrecht:
Für selbständige Personen gilt, dass ihr Vermögen aus steuerrechtlichen Gründen in Privat- oder Geschäftsvermögen aufgeteilt werden muss. Die für den Betrieb notwendigen Aktiven bilden das Geschäftsvermögen.

Das übrige Vermögen ist dem Privatvermögen zuzuordnen. Bei einer gemischten Nutzung von Gegenständen (sowohl private als auch geschäftliche Nutzung) wird nach der so genannten Präponderanzmethode aufgeteilt.

ACHTUNG: Geschäftsmässig nicht begründete Abschreibungen auf Gegenständen im Geschäftsvermögen, die aufgrund ihrer Nutzung dem Privatvermögen zuzuordnen wären (beispielsweise Oldtimer-Fahrzeuge), werden vom Steueramt aufgerechnet. Prüfen Sie die Zuordnung der einzelnen Aktiven!

Geschäftsmässig begründete Aufwendungen:
Selbständige können von ihren Einnahmen aus Selbständigkeit alle geschäftsmässig begründeten Kosten abziehen. Die Kosten müssen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit stehen.

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören beispielsweise auch Abschreibungen und Rückstellungen. Im Gegensatz zu juristischen Personen können die eigenen Steuern nicht abgezogen werden.

ACHTUNG: Der Nachweis, dass die Kosten geschäftsmässig begründet sind, obliegt Ihnen. Das Steueramt kann jederzeit den erforderlichen Beweis einfordern. Es empfiehlt sich daher, die Belege lückenlos aufzubewahren und bei Belegen, woraus der Bezug zur geschäftlichen Aktivität nicht hervorgeht, zusätzliche Informationen oder Unterlagen zu hinterlegen.

Verluste:
Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.

AHV:
Die Erhebung der AHV stützt sich auf das steuerbare Einkommen bei der Direkten Bundessteuer ab. Der Beitrag beträgt grundsätzlich ca. 10 % des steuerbaren Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit.

Für Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit unter CHF 56’900 sieht die SVA tiefere Beitragssätze vor.

ACHTUNG: Der Satz für Verzugszinsen beträgt 5 %. Klären Sie frühzeitig Ihre Beitragspflicht ab und leisten Sie angemessene Akontozahlungen für die betreffenden Perioden.

ACHTUNG: Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit können bei der AHV nur 1 Jahr vorgetragen werden.

Mehrwertsteuer:
Wer ein Unternehmen im Sinne der Mehrwertsteuer betreibt, ist grundsätzlich steuerpflichtig, sofern der Sitz, Wohnsitz oder die Betriebsstätte im Inland liegt und mit diesem Unternehmen Leistungen im Inland erbracht werden.

Eine Steuerpflicht begründet sich ab einem Umsatz von steuerbaren Leistungen von CHF 100’000 pro Jahr. Unternehmen, die diese Grenze nicht erreichen, sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.

ACHTUNG: Klären Sie frühzeitig ab, ob Sie eine Steuerpflicht begründen. Sollte die Steuerverwaltung eine Steuerpflicht feststellen, wird eine Eintragung grundsätzlich auf den Beginn der Steuerpflicht vorgenommen. Die Mehrwertsteuer wird rückwirkend auf diesen Zeitpunkt erhoben, was zusammen mit entsprechenden Verzugszinsen teuer werden kann.

TIPP: Es gibt die Möglichkeit, auf die Befreiung bei der Mehrwertsteuer zu verzichten. Die Befreiung kann im Zusammenhang mit rückforderbaren Vorsteuern von Vorteil sein.

Einzelunternehmung:
Das Obligationenrecht (OR) sieht keinen speziellen Artikel für die Einzelunternehmung vor. Sie definiert sich über die Aufnahme einer selbständigen, auf Dauer ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit.

Bei einem nach kaufmännischer Art geführtem Unternehmen und einem Jahresumsatz von über CHF 100’000 ist der Eintrag ins Handelsregister notwendig. Die Haftung ist unbeschränkt und persönlich.

Personen, die eine Einzelunternehmung betreiben, sind für das Einkommen aus ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit werden zusammen mit dem übrigen Einkommen und Vermögen in der persönlichen Steuererklärung erfasst.

ACHTUNG: Das Einkommen und Vermögen aus der Einzelunternehmung ist grundsätzlich am Sitz der Einzelunternehmung zu versteuern.

Einfache Gesellschaft:
Eine einfache Gesellschaft ist eine Verbindung von mehreren Personen, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles gemeinsame Mittel und Kräfte zum Einsatz bringen.

Das Einkommen aus einfachen Gesellschaften wird jeder beteiligten Person zugeordnet und muss von ihr mit dem übrigen Einkommen in der persönlichen Steuererklärung erfasst werden.

Kollektivgesellschaft:
Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammenschliessen, um unter einer gemeinsamen Firma ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. Die Haftung ist unbeschränkt, persönlich und solidarisch.

Jede natürliche Person ist für ihren Anteil an Einkommen und Vermögen an der Gesellschaft steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen werden zusammen mit dem übrigen Einkommen und Vermögen in der persönlichen Steuererklärung erfasst.

ACHTUNG: Bei Kollektivgesellschaften wird das Einkommen in ein Tätigkeitsentgelt (= „Lohn“) und in übrigen Gewinn und Zins aufgeteilt. Währenddem das Tätigkeitsentgelt am Wohnsitz der natürlichen Person besteuert wird, wird der übrige Gewinn und Zins am Sitz der Gesellschaft besteuert.

Das spielt insbesondere bei interkantonalen Wohn- und Sitzverhältnissen eine Rolle. Die Aufteilung des Einkommens ist nicht frei wählbar sondern wird nach dem Schema der betroffenen Kantone aufgeteilt.

Für Anwälte können abweichende Bestimmungen existieren. Das Vermögen der Gesellschaft gilt als Sondervermögen und wird ausschliesslich der Besteuerung am Sitz der Gesellschaft zugewiesen.

Kommanditgesellschaft:
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere Personen zusammenschliessen, um unter einer gemeinsamen Firma ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.

Dabei muss wenigstens eine Person unbeschränkt haften (Komplementär). Eine oder mehrere andere Personen (Kommanditäre) haften hingegen nur bis zum Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage (Kommanditsumme).

Im Unterschied zur Kollektivgesellschaft, für welche ausschliesslich natürliche Personen infrage kommen, kann es sich beim Kommanditär auch um eine juristische Person handeln.

Jede beteiligte Person ist für ihren Anteil an Einkommen und Vermögen an der Gesellschaft steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen werden zusammen mit dem übrigen Einkommen und Vermögen in der persönlichen Steuererklärung erfasst.

ACHTUNG: Bei Komplementären wird das Einkommen in ein Tätigkeitsentgelt (= „Lohn“) und in übrigen Gewinn und Zins aufgeteilt. Währenddem das Tätigkeitsentgelt am Wohnsitz der natürlichen Person besteuert wird, wird der übrige Gewinn und Zins am Sitz der Gesellschaft besteuert. Das spielt insbesondere bei interkantonalen Wohn- und Sitzverhältnissen eine Rolle.

Die Aufteilung des Einkommens ist nicht frei wählbar sondern wird nach dem Schema der betroffenen Kantone aufgeteilt. Für Kommanditäre ist der Gewinn und Zins am Sitz der Gesellschaft steuerbar. Das Vermögen der Gesellschaft gilt als Sondervermögen und wird ausschliesslich der Besteuerung am Sitz der Gesellschaft zugewiesen.

Liquidationsgewinne:

Liquidationsgewinnbesteuerung
Wird die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern.

Stille Reserven (Differenz von Verkehrs- und Buchwert) liegen insbesondere bei Geschäftsliegenschaften vor.

Bei Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit können im Falle einer Veräusserung oder Überführung der Liegenschaft ins Privatvermögen bedeutende Gewinne realisiert werden, die der Steuer unterliegen.

Sollte die Veräusserung oder Überführung Ihrer Geschäftsliegenschaft innerhalb der zwei letzten Geschäftsjahre erfolgen, werden die stillen Reserven wie folgt besteuert:

Für die Staatssteuer im Kanton Zürich gilt Folgendes:
Von den stillen Reserven kann bei ungenügendem Vorsorgeguthaben ein so genannter fiktiver Einkauf geltend gemacht. Dieser fiktive Einkauf wird nach den Grundsätzen einer Kapitalleistung zum privilegierten Vorsorgetarif für Alleinstehende oder Verheiratete besteuert.

Der Satz bemisst sich nach einem Zehntel der Kapitalleistung, die einfache Staatssteuer beträgt aber mindestens 2 %. Der Restbetrag der stillen Reserven wird ebenfalls als Kapitalleistung zum Vorsorgetarif besteuert. Beide Kapitalleistungen erfolgen getrennt voneinander, sodass eine Brechung des anwendbaren Tarifs möglich ist.

Der Kanton Zürich wendet bei Liegenschaften das monistische System an. Der Wertzuwachs bei Veräusserung der Liegenschaft unterliegt folglich der Grundstückgewinnsteuer und wird separat erfasst. Bei Überführung der Liegenschaft ins Privatvermögen wird die Besteuerung mangels Handänderung aufgeschoben.

Für die Direkte Bundessteuer gilt Folgendes:
Bei der Direkten Bundessteuer wird ein fiktiver Einkauf zu einem Fünftel der jeweiligen Tarife für Alleinstehende oder Verheiratete besteuert. Dieses Vorgehen entspricht der Besteuerung einer gewöhnlichen Kapitalleistung, die mithilfe der Reduktion des Tarifs dem Vorsorgecharakter Rechnung trägt.

Der Restbetrag der stillen Reserven wird zum Satz eines Fünftels dieses Restbetrages, mindestens aber zu 2 %, besteuert. Der Bund wendet bei Liegenschaften das dualistische System an. Der Wertzuwachs bei Veräusserung der Liegenschaft wird zusammen mit den stillen Reserven besteuert.

Tipp Nr. 10

Lotterieeinsätze

Es existieren kantonale Unterschiede bei der Besteuerung von Gewinnen aus Lotterieeinsätzen und beim Abzug von entstandenen Einsatzkosten.

Bestimmungen im Kanton Zürich:
Im Folgenden finden Sie die Bestimmungen, die im Kanton Zürich am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind: Gewinne aus Spielbankenspielen, welche in Schweizer Casinos erzielt werden, sind wie bisher steuerfrei.

Im Kanton Zürich sind Gewinne bis zu CHF 1 Mio. aus Online-Teilnahmen an Spielbankenspielen, sofern diese in der Schweiz zugelassen sind und Gewinne aus der Teilnahme an Grossspielen, wie Lotto, Sportwetten und grossen Geschicklichkeitsspielen (Beispiel: Online-Jass von Swisslos) steuerfrei.

Vollumfänglich steuerfrei sind Gewinne aus zugelassenen Kleinspielen, wie z.B. Kleinlotterien, Tombolas und Sportwetten, welche nicht automatisiert, nicht online und nicht interkantonal durchgeführt werden.

Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen, die der Verkaufsförderung dienen, sind bis CHF 1‘000 steuerfrei. Gewinne mit einem Wert von mehr als CHF 1‘000, auch Naturalpreise wie z. B. ein Auto, sind vollumfänglich steuerbar.

Vollumfänglich steuerbar sind Gewinne aus ausländischen bzw. in der Schweiz nicht zugelassenen Spielen. Von den steuerbaren Gewinnen aus nicht steuerfreien Geldspielen können 5 %, jedoch höchstens CHF 5‘000, als Einsatzkosten abgezogen werden.

Von den einzelnen Gewinnen aus der Teilnahme von Online-Spielbankenspielen können die effektiven Einsätze, maximal CHF 25‘000 abgezogen werden.

Bestimmungen bei der Direkten Bundessteuer:
Bei der Direkten Bundessteuer gelten dieselben Bestimmungen.

Tipp Nr. 11

Weiterbildungskosten

Sachverhalt: Simone Keller macht einen Englischkurs.

Können die Kosten abgezogen werden?

Seit der Steuerperiode 2016 sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen und Umschulungen bis zu einem Maximalbetrag von CHF 12‘000 abzugsfähig. Die Unterscheidung in abzugsfähige Weiterbildung und nicht abzugsfähige Ausbildung entfällt grundsätzlich.

Folgende Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit müssen erfüllt sein: ein Abschluss auf Sekundarstufe II (z.B. Matur oder Berufslehre) muss vorliegen oder das 20. Lebensjahr muss vollendet sein und es darf sich nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handeln.

ACHTUNG: Kosten werden grundsätzlich nach dem Periodizitätsprinzip zum Abzug zugelassen. Kosten, die nicht in der entsprechenden Steuerperiode angefallen sind, werden nicht berücksichtigt.

Tipp Nr. 12

2. Säule

Sachverhalt: Doris Senn will Lücken in ihrer Pensionskasse schliessen und macht einen Einkauf.

Können die Kosten abgezogen werden?

Freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule – so genannte Einkäufe – können steuerlich in Abzug gebracht werden. Die Steuerersparnis hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Je höher das Einkommen ist, umso grösser ist die bei einem Einkauf erzielte Steuerersparnis. Ihr Pensionskassenausweis gibt Ihnen Auskunft zur Grösse der vorhandenen Beitragslücke.

ACHTUNG: Einkäufe in die Pensionskasse, denen ein Bezug von Vorsorgeguthaben zwecks Finanzierung eines Eigenheims (Wohneigentumsförderung) voranging, können bis zur vollständigen Rückzahlung des WEF-Bezugs steuerlich nicht abgezogen werden.

Tipp Nr. 13

Säule 3a

Sachverhalt: Jean-Paul Schmid hat bei seiner Hausbank ein Konto für die Säule 3a eröffnet.

Können die Einzahlungen abgezogen werden?

Säule 3a (Stand 2021):
Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig. Die Beiträge sind plafoniert. Die Höhe der Plafonierung hängt vom Anschluss an eine Pensionskasse ab. Sollten Sie einer Pensionskasse angehörig sein, beläuft sich der maximal abzugsfähige Betrag auf CHF 6’883.

Ohne Anschluss an eine Pensionskasse können 20 % des Nettoeinkommens, maximal aber CHF 34’416, abgezogen werden.

ACHTUNG: Der Abzug von Beiträgen in die Säule 3a setzt AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen voraus. Sollten Sie einzig über Einkünfte aus Wertschriften oder Liegenschaften verfügen, kann der Abzug nicht vorgenommen werden.

Tipp Nr. 14

Kapitalleistungen

Sachverhalt: Armin Leutenegger bezieht einen Teil seines Vorsorgeguthabens für den Erwerb eines Eigenheims.

Löst die Auszahlung Steuern aus?

Erwarten Sie demnächst die Auszahlung von Vorsorgeguthaben? Als Vorsorgegelder gelten insbesondere Guthaben bei Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), bei Freizügigkeitseinrichtungen oder auch bei anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a).

Die Auszahlung von Vorsorgeguthaben in Kapitalform wird getrennt von den übrigen Einkünften einer separaten Jahressteuer unterworfen. Sollten mehrere Auszahlungen im selben Jahr fällig werden, werden diese zusammengezählt. Die Höhe des Steuersatzes bestimmt sich nach dem Total der im gleichen Jahr fällig gewordenen Kapitalleistungen.

Im Kanton Zürich bemisst sich der Satz für die Staatssteuer nach einem Zehntel der Kapitalleistung (Grundtarif oder Verheiratetentarif), die einfache Staatssteuer beträgt aber mindestens 2 %. Bei der Direkten Bundessteuer wird die Kapitalleistung zu einem Fünftel der jeweiligen Tarife für Alleinstehende oder Verheiratete besteuert.

Tipp Nr. 15

Schenkungen können Schenkungssteuer auslösen

Sachverhalt: Sina Brühwiler hat von ihrer Patentante Geld geschenkt bekommen.

Sind Steuern geschuldet? Wenn ja, wer darf sie erheben und wer muss sie bezahlen?

Haben Sie von Familienangehörigen oder Dritten Geld oder einen Vermögenswert wie beispielsweise Aktien erhalten? Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, durch welche eine Person aus ihrem Vermögen eine andere Person ohne entsprechende Gegenleistung bereichert.

Die Steuer auf Schenkungen von beweglichem Vermögen wie beispielsweise Geld, Schmuck oder Wertpapiere wird durch denjenigen Kanton erhoben, in dem die schenkende Person zum Zeitpunkt der Schenkung ihren Wohnsitz hat. Die Steuer auf Schenkungen von Liegenschaften wird durch denjenigen Kanton erhoben, in dem diese gelegen sind.

Schuldnerin der Schenkungssteuer ist grundsätzlich die beschenkte Person. Doch haftet diese nicht immer alleine. Die Mehrheit der Kantone sieht eine solidarische Haftung der schenkenden Person vor.

ACHTUNG: Die kantonalen Schenkungssteuern sehen für den Ehegatten bzw. die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner, Nachkommen, Eltern, Geschwister, Lebenspartner oder für Dritte unterschiedliche Steuerbefreiungen und steuerfreie Beträge vor.

Zudem gilt in einzelnen Kantonen der Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass sich der Steuersatz bei wiederholten Schenkungen an die gleiche Person nach der Summe aller bisherigen Schenkungen richtet.

TIPP: Schenken Sie, aber schenken Sie nichts dem Kantonalen Steueramt! Eine frühzeitige Abklärung bei bevorstehenden Schenkungen kann Sie vor bösen Überraschungen schützen!

Tipp Nr. 16

Erbschaften können eine Erbschaftssteuer auslösen

Sachverhalt: Jakob Meier hinterlässt seinen Erben Bargeld und Liegenschaften.

Sind aufgrund der Erbschaft Steuern geschuldet? Wenn ja, wer darf sie erheben und wer muss sie bezahlen?

Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögenswerten erhoben, die gestützt auf das gesetzliche Erbrecht oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) übergehen.

Die Steuer auf Erbschaften von beweglichem Vermögen wie beispielsweise Geld, Schmuck oder Wertpapiere wird durch denjenigen Kanton erhoben, in dem die vererbende Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hat. Die Steuer auf Erbschaften von Liegenschaften wird durch denjenigen Kanton erhoben, in dem diese gelegen sind.

Die einzelnen Erben und/oder Vermächtnisnehmer sind für ihren Erbanteil steuerpflichtig. Im Falle von mehreren Erben haftet jeder Erbe solidarisch für die Erbschaftssteuer.

ACHTUNG: Die kantonalen Erbschaftssteuern sehen für den Ehegatten bzw. die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner, Nachkommen, Eltern, Geschwister, Lebenspartner oder für Dritte unterschiedliche Steuerbefreiungen und steuerfreie Beträge vor.

ACHTUNG: In Fällen mit internationaler Anknüpfung – wie beispielsweise bei Grundeigentum im Ausland – ist das Recht des jeweiligen Landes und sofern vorhanden das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern zu prüfen.

TIPP: Eine frühzeitige Abklärung von Steuerfolgen bei Erbengemeinschaften kann Sie vor bösen Überraschungen schützen!

News vom Kantonalen Steueramt Zürich

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