Bei selbstgenutzten Liegenschaften ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Im Gegenzug können Unterhaltskosten für Reparaturen, Renovationen und Betriebskosten abgezogen werden. Zusätzlich dürfen Kosten für Energie- und Umweltmassnahmen abgezogen werden. Neu dürfen Kosten für Energie- und Umweltmassnahmen unter gewissen Voraussetzungen auf die folgenden beiden Steuerperioden übertragen werden.
