Selbst­genutzte Liegen­schaf­ten

Bei selbstgenutzten Liegenschaften ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Im Gegenzug können Unterhaltskosten für Reparaturen, Renovationen und Betriebskosten abgezogen werden. Zusätzlich dürfen Kosten für Energie- und Umweltmassnahmen abgezogen werden. Neu dürfen Kosten für Energie- und Umweltmassnahmen unter gewissen Voraussetzungen auf die folgenden beiden Steuerperioden übertragen werden.

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