Einforderung von Akten durch das Steueramt (Auflageverfahren)

Sie befinden sich in einem mühsamen und nervenaufreibenden Auflageverfahren mit dem Steueramt und wünschen sich Unterstützung? Nichts einfacher als das, rufen Sie mich an und werfen Sie Ihre Sorgen ab.

Als Steuerpflichtige unterliegen Sie gewissen Mitwirkungspflichten. Diese sind in jedem einzelnen Fall auf geltende Prinzipien der Steuerpraxis hin zu prüfen. Nicht in jedem Fall ist eine Akteneinforderung des Steueramtes zu erfüllen. Aufgrund von Risiken wie beispielsweise Pflichtverletzungen ist aber in jedem Fall zu handeln, sodass kein unnötiger Schaden entsteht. Wenden Sie sich an mich und vertrauen Sie auf meine Kenntnisse hinsichtlich des Verfahrensrechts. Ich begleite und führe Sie zu einem erfolgreichen Abschluss des Auflageverfahrens.

Einforderung von Akten durch das Steueramt

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