Quellensteuerpflichtige Personen mit Jahreslohn von mindestens CHF 120’000 brutto

Sind Sie mit einer Aufenthaltsbewilligung B in die Schweiz zugezogen und unterliegen der Quellensteuerpflicht? Sollte Ihr Einkommen inkl. Zulagen wie Bonus etc. die Summe von CHF 120’000 brutto pro Jahr erreichen oder übersteigen, unterliegen Sie dem Steuererklärungsverfahren.

Damit Sie Ihre Pflichten von Amtes erfüllen und keine bösen Überraschungen erleben, empfehle ich Ihnen, sich von einer Steuerberatung beraten und unterstützen zu lassen. Rufen Sie heute noch an. Ich kümmere mich um den Anmeldungsprozess sowie um Ihre Steuererklärung.

Steuerberatung Zürich Quellensteuer
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