Er­he­ben Sie Ein­spra­che!

Sind Sie mit der Veranlagung Ihrer Steuererklärung nicht einverstanden? Egal, welche Gründe Sie zum Handeln ermutigen. Sofern Sie fristgerecht Einsprache gegen die Veranlagung erheben, besteht die Möglichkeit einer Neubeurteilung durch die Steuerbehörde. Gerne unterstütze ich Sie in Ihrem Vorhaben. Rufen Sie mich an und erheben heute noch Einsprache!

Steuerberatung Zürich: Erheben Sie Einsprache!

Die Ergreifung von Rechtsmitteln wie beispielsweise die Erhebung einer Einsprache ist heutzutage ein übliches Verfahren, um Fehler der Steuerbehörde oder auch Fehler der Steuerpflichtigen zu korrigieren. Wurde etwas vergessen zu deklarieren oder wurde etwas falsch erfasst, so lässt sich innerhalb der Rechtsfrist von 30 Tagen grundsätzlich jede Veranlagung korrigieren. Die meisten Verfahren sind zudem kostenlos. Wer somit einen Fehler in seinem Einschätzungsentscheid bzw. in seiner Veranlagungsverfügung entdeckt, sollte rasch handeln und sich bei mir melden, um die Konsequenzen des Fehlers und die Möglichkeiten beim weiteren Vorgehen zu erfahren.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie zu diesem Thema Steuerberatung benötigen.

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich
telefonisch +41 44 250 21 81
oder via Kontaktformular.