Die kantonalen Erbschaftssteuern sehen für Ehegatten, eingetragene Partner/innen, Nachkommen oder Dritte unterschiedliche Steuerbefreiungen und steuerfreie Beträge vor. Im Falle von Liegenschaften richten sich die Erbschaftssteuern nach den Bestimmungen des Kantons oder des Landes, in welchem die Liegenschaften liegen.

Vor oder nach dem Ableben eines Menschen entstehen in Familien oftmals Fragen, welche Auswirkung eine Hinterlassenschaft hat und wie diese zu deklarieren ist. Fallen Steuern auf dem Nachlass an? Gibt es im interkantonalen Verhältnis Besonderheiten zu beachten? Welche Formulare sind der Steuerbehörde einzureichen? Gibt es Möglichkeiten, optimierend auf den Prozess einzuwirken? Gerne kläre ich mit Ihnen im Einzelfall die anfallenden Fragen.
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