Steu­er­er­klä­rung für Quel­len­be­steu­erte ab Steu­er­jahr 2021 / Re­vi­sion der Quel­len­steu­er

Seit dem 1. Januar 2021 sind Tarifkorrekturen oder ergänzende Veranlagungen für Quellenbesteuerte nicht mehr möglich. Neu muss bis spätestens Ende März nach Ablauf der Steuerperiode eine Steuererklärung beim Kantonalen Steueramt Zürich angefordert werden. Den Quellenbesteuerten stehen sodann dieselben Möglichkeiten offen, wie ordentlich Besteuerten.

Wer Abzüge geltend machen will wie Kosten für Weiterbildungen, Beiträge in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Schuldzinsen oder Unterhaltsbeiträge, muss neu eine Steuererklärung ausfüllen. Wie Sie vorgehen müssen, erkläre ich Ihnen.

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich
telefonisch +41 44 250 21 81
oder via Kontaktformular.