Nach­steuerverfahren und Bussen­ver­fahren

In der Schweiz gilt es, das weltweite Einkommen und das weltweite Vermögen zu deklarieren. Gerade im Fall von Bankkonten bei Banken im Ausland ist mit dem automatischen Informationsaustausch ein Stein ins Rollen gekommen. Die ausländischen Staaten melden der Eidg. Steuerverwaltung in Bern das Vorhandensein von ausländischen Bankkonten.

Wer ausländische Bankkonten in seiner Steuererklärung nicht deklariert hat, hat eine Steuerhinterziehung begangen und sieht sich früher oder später mit einem Nachsteuerverfahren und Bussenverfahren seitens der Steuerbehörde konfrontiert. Es findet eine Nacherhebung von Steuern sowie Zinsen statt. Die zusätzliche Busse kann beträchtlich sein. Was Sie in einem solchen Fall tun müssen, zeige ich Ihnen auf.

Nachsteuerverfahren

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