Quellensteuer – internationaler Wochenaufenthalter

Gehören Sie in der Schweiz zu den Quellenbesteuerten, die ihren Wohnsitz im Ausland haben? Dann erfüllen Sie die Voraussetzung als internationaler Wochenaufenthalter. Die Quellensteuerverordnung ab 01.01.2021 sieht gewisse Veränderungen vor. Was aber gleich geblieben ist, ist die Möglichkeit einer Korrektur von allfälligen Arbeitstagen im Ausland.

Sollten Sie eine quellenbesteuerte Person ohne Ansässigkeit in der Schweiz sein, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ausübt, können die im Ausland geleisteten Arbeitstage unter gewissen Voraussetzungen ausgeschieden werden und es erfolgt eine Rückerstattung von zuviel bezahlten Quellensteuern in der Schweiz. Das Verfahren kann bis am 31. März des Folgejahres beantragt werden. Wer einer möglichen Doppelbesteuerung entgehen will, sollte sich bei mir melden.

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