Bei einer Steuerbuchprüfung durch die Steuerbehörden drängen sich im Vorfeld oder auch im Anschluss Fragen auf. Grundsätzlich gilt das Massgeblichkeitsprinzip. Allerdings kann das Steueramt laut Steuergesetz von der Handelsbilanz abweichende Korrekturen vornehmen. So sind einerseits Abschreibungen oder Rückstellungen immer wieder Grund zur Aufrechnung oder allgemeine geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen. Wie Sie sich sicher durch eine Prüfung bewegen, zeige ich Ihnen auf.

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