Straflose Selbstanzeige

Wer in seiner Steuererklärung nicht alle Erträge oder Vermögenswerte deklariert hat, hat eine Steuerhinterziehung begangen. Eine Entdeckung durch die Behörden kann viel Geld kosten. Sollten Sie den Wunsch haben, diesen Umstand freiwillig mit der Steuerbehörde zu klären, bietet sich die straflose Selbstanzeige an. Was es dabei alles zu beachten gilt, zeige ich Ihnen auf. Ich sorge dafür, dass Sie wieder gut durchatmen können.

Steuerberatung Zürich straflose Selbstanzeige Steuerverfahren

Möchten Sie Ihren Familienangehörigen Geld schenken bzw. vorvererben und haben dieses Geld nie in Ihrer Steuererklärung deklariert? Sollten Sie keine Vorkehrungen treffen, übertragen Sie das Problem der Hinterziehung auf die beschenkten Personen. Ich empfehle Ihnen daher, das Problem aktiv zu beheben und eine straflose Selbstanzeige bei der Steuerbehörde einzureichen. Die meisten Kantone sehen eine Möglichkeit vor, bislang nicht deklariertes Vermögen und dessen Erträge für die maximale Dauer der letzten 10 Jahre nachzudeklarieren. Unter der Voraussetzung, dass die Hinterziehung keiner Behörde bekannt ist, erfolgt die Selbstanzeige ohne Busse, es fallen lediglich Nachsteuern und Verzugszinsen für die betroffenen Jahre an. Auf Wunsch übernehme ich für Sie den Gang zum Steueramt! Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren?

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