Steuer­vorbe­scheid (Tax Ruling)

Sollten Sie Gewissheit haben wollen, wie ein in Zukunft liegender Sachverhalt steuerlich gewürdigt wird, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit eines Steuervorbescheids. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, zeige ich Ihnen auf.

Steuerberatung Zürich

Räumen Sie mittels Tax Ruling allfällige Unsicherheiten aus dem Weg

Das Steueramt stellt folgende Ansprüche an ein Tax Ruling:
Eine vollständige und systematische Darstellung des Sachverhalts, die Zusammenfassung des Inhalts von Verträgen sowie eine qualifizierte eigene steuerrechtliche Beurteilung aufgrund der vorhandenen Rechtsquellen ermöglichen eine rasche und zuverlässige Behandlung durch das Steueramt der Stadt Zürich. Gleichzeitig lassen sich dadurch Rückfragen vermindern. Ebenso erleichtern und beschleunigen graphische Darstellungen von rechtlichen Strukturen und Organigramme (vor und nach der Verwirklichung des Sachverhalts) die Bearbeitung.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben erfolgreich sein wird? Überlassen Sie die Erstellung der qualifizierten eigenen steuerrechtlichen Beurteilung einer diplomierten Steuerexpertin wie mir und sichern Sie sich Ihr Ziel.

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