
Noch ist unklar, ob und wann der Eigenmietwert bei selbst genutzten Liegenschaften abgeschafft wird.
Wer kein Risiko eingehen will, unternimmt noch vor der möglichen Abschaffung nötige Unterhaltskosten für die Liegenschaft. Eine Abschaffung des Eigenmietwerts zieht die Abschaffung von Abzügen für Unterhaltskosten nach sich.
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