
Privatpersonen
Selbstgenutzte Liegenschaften
Bei selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Abzüge sind möglich.
Bei selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Abzüge sind möglich.
Ein Wohnsitz ohne Niederlassungsbewilligung führt zur Quellensteuer. Was gilt es zu beachten?
Erbschaften sind nicht in jedem Fall steuerfrei. Die Bestimmungen sind kantonal unterschiedlich.
Steuererklärung für Quellenbesteuerte ab Steuerjahr 2021
Wer selbständig erwerbstätig ist, hat gewisse Anforderungen an die Aufzeichnung zu erfüllen.