Selbständigerwerbende
Selbständigkeit und Mehrwertsteuerpflicht
Selbständige ab einem Umsatz von CHF 100’000 sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.
Selbständige ab einem Umsatz von CHF 100’000 sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.
Bei selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern ist ein Eigenmietwert zu versteuern. Abzüge sind möglich.
Ein Wohnsitz ohne Niederlassungsbewilligung führt zur Quellensteuer. Was gilt es zu beachten?
Erbschaften sind nicht in jedem Fall steuerfrei. Die Bestimmungen sind kantonal unterschiedlich.
Steuererklärung für Quellenbesteuerte ab Steuerjahr 2021
Wer selbständig erwerbstätig ist, hat gewisse Anforderungen an die Aufzeichnung zu erfüllen.