
Quellensteuerpflichtige Personen mit Jahreslohn von mindestens CHF 120’000 brutto
Quellensteuerpflichtige Personen mit einem Jahresverdienst von mindestens CHF 120’000 brutto müssen eine Steuererklärung ausfüllen.
Quellensteuerpflichtige Personen mit einem Jahresverdienst von mindestens CHF 120’000 brutto müssen eine Steuererklärung ausfüllen.
Sie befinden sich in einem mühsamen und nervenaufreibenden Auflageverfahren mit dem Steueramt und wünschen sich Unterstützung?
Wertpapiere und andere Geldanlagen können steuerrechtlich komplex sein und Fragen aufwerfen. Holen Sie sich Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Spielen Sie mit dem Gedanken, den Sitz Ihrer Unternehmung und Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen?
In Bezug auf steuerrechtliche Fragen kann der Verkauf von Anteilen an einer Immobilien-Gesellschaft Risiken beinhalten wie beispielsweise eine wirtschaftliche Handänderung.
Gehören Sie zu den Quellenbesteuerten und haben Erträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder inländischen Liegenschaften, die nicht mit der Quellensteuer erfasst werden?
Wer Arbeitstage im Ausland für einen Schweizer Arbeitgeber geleistet hat, kann zuviel bezahlte Quellensteuern zurückfordern.
Ein Hoheitsentscheid kann zu unsachgerechten Folgen und/oder Doppelbesteuerungen führen.
Bei Steuerhinterziehungen wird ein Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnet. Was ist nun zu tun?
Der Verkauf einer Liegenschaft löst Grundstückgewinnsteuern aus. Viele Faktoren bestimmen die Höhe.
Quellensteuer – Die Frist läuft nur bis am 31. März 2024. Wer quellenbesteuert ist, sollte sich beeilen.
Unglücklich aufgrund der Steuerveranlagung? Mit einer Einsprache lassen sich Fehler korrigieren.
Aktuell: Unterhaltskosten jetzt planen. Die mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts lässt keinen Abzug für Unterhaltskosten mehr zu.
Ein Steuervorbescheid schafft Gewissheit über steuerliche Sachverhalte, ohne spätere Überraschung.
Eine straflose Selbstanzeige verhilft Ihnen, bisher nicht deklarierte Werte ohne Busse zu melden.
Gerade Abschreibungen und Rückstellungen führen schnell mal zu Aufrechnungen durch das Steueramt.
Interkantonale Steuerdomizile führen zu Ausscheidungsfragen und Risiken von Doppelbesteuerungen.
Bei Verkäufen oder Nachfolgelösungen drängen sich gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf.
Wer frühzeitig die Nachfolge seines Geschäftsbetriebs plant, hat mehr Steuervorteile.
Selbständige ab einem Umsatz von CHF 100’000 sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.